
die wiederaufnahme in die röm.kath. kirche ist prinzipiell in jedem pfarramt möglich (unabhängig vom wohnsitz). voraussetzung ist eine klare und dauerhafte entscheidung, zur gemeinschaft der röm.kath. kirche zu gehören.
dokumente: taufschein mit austrittsmeldung, eventuell: kirchlicher trauschein